Was versteht man unter ...

Bauen ist ein komplexes Thema. Schnell begegnen einem beim Hausbau oder auch beim Hauskauf Fachbegriffe die man vielleicht schon mal gehört hat, deren Bedeutung und Auswirkung jedoch in vielen Fällen zumindest im Halbdunkel liegen.

Wenn man nicht gerade Bauprofi ist und sich, sozusagen als Laie in Sachen Hausbau, den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchte, ist es bisweilen schwierig in bestimmten (Detail-) Fragen die richtige Entscheidung zu treffen. Mit dem entsprechenden Fachwissen zum Thema Bauen, Hausbau, Hauskauf, Fertighäuser fällt es leichter, die Vorteile und Nachteile (z.B. in Bezug auf Kosten, Technik, Material oder Qualität) gegeneinander abzuwägen um so das optimale Ergebnis zu erzielen. Auch wenn Ihr Fachberater Sie bestmöglich und umfassend über Pro und Contra der einzelnen Aspekte aufklärt – die Entscheidung treffen Sie selbst.

In unserem Baulexikon haben wir Ihnen die wichtigsten Vokabeln und Fachbegriffe aus dem Baubereich (Fertighaus und Massivhaus) inkl. Erklärung zusammengestellt, um Sie bei der Frage "worauf man beim Hausbau (oder Hauskauf) achten sollte", mit dem entsprechenden Know-how zu unterstützen.

Abnahme

 

Die Abnahme ist ein zentraler juristischer Vorgang im Bauwesen, bei dem der Auftraggeber die erbrachte Leistung des Auftragnehmers als vertragsgemäß anerkennt und bestätigt. Sie markiert einen entscheidenden Schritt im Bauprozess, da sie nach deutschem Recht die Voraussetzung für die Fälligkeit der Vergütung im Rahmen eines Werkvertrags darstellt.

Gemäß § 640 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bedeutet die Abnahme bei körperlichen Werken, wie beispielsweise dem Bau eines Hauses, dass der Auftraggeber das fertiggestellte Werk prüft und es durch eine Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten akzeptiert. Mit der Abnahme geht die Gefahr für das Werk auf den Auftraggeber über, das heißt, ab diesem Zeitpunkt haftet der Auftragnehmer nicht mehr für Schäden, die nicht durch sein Verschulden entstanden sind.
Für unkörperliche Werke, wie etwa ein Konzert oder eine andere Dienstleistung, gilt nach § 646 BGB anstelle der Abnahme die Vollendung als rechtlicher Maßstab. Das bedeutet, dass das Werk als abgeschlossen gilt, sobald die vereinbarte Leistung vollständig erbracht wurde.

Die Abnahme im Bau ist daher ein essenzieller Bestandteil des Bauprozesses, der nicht nur die Vergütungsansprüche klärt, sondern auch den Zeitpunkt des Übergangs von Risiken und Pflichten definiert. Eine sorgfältige Durchführung und Dokumentation der Abnahme ist unerlässlich, um spätere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

 

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