Bauen ist ein komplexes Thema. Schnell begegnen einem beim Hausbau oder auch beim Hauskauf Fachbegriffe die man vielleicht schon mal gehört hat, deren Bedeutung und Auswirkung jedoch in vielen Fällen zumindest im Halbdunkel liegen.
Wenn man nicht gerade Bauprofi ist und sich, sozusagen als Laie in Sachen Hausbau, den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchte, ist es bisweilen schwierig in bestimmten (Detail-) Fragen die richtige Entscheidung zu treffen. Mit dem entsprechenden Fachwissen zum Thema Bauen, Hausbau, Hauskauf, Fertighäuser fällt es leichter, die Vorteile und Nachteile (z.B. in Bezug auf Kosten, Technik, Material oder Qualität) gegeneinander abzuwägen um so das optimale Ergebnis zu erzielen. Auch wenn Ihr Fachberater Sie bestmöglich und umfassend über Pro und Contra der einzelnen Aspekte aufklärt – die Entscheidung treffen Sie selbst.
In unserem Baulexikon haben wir Ihnen die wichtigsten Vokabeln und Fachbegriffe aus dem Baubereich (Fertighaus und Massivhaus) inkl. Erklärung zusammengestellt, um Sie bei der Frage "worauf man beim Hausbau (oder Hauskauf) achten sollte", mit dem entsprechenden Know-how zu unterstützen.
Das Architektenrecht umfasst die Regelungen zu den Rechten und Pflichten von Architekten. Es ist kein einheitliches Gesetzeswerk, sondern setzt sich aus verschiedenen Rechtsvorschriften zusammen, die in Deutschland vor allem durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Architektengesetze der Bundesländer und die berufsrechtlichen Regelungen der Architektenkammern bestimmt werden.
Zu den häufigsten Themen im Architektenrecht gehören:
Architektenvertragsrecht: Regelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Auftraggeber. Der Architektenvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden und legt fest, welche Leistungen der Architekt erbringen soll und wie die Vergütung erfolgt. Es besteht grundsätzlich Vertragsfreiheit, jedoch setzen das BGB und die HOAI Grenzen, insbesondere bei den Honorarsätzen.
Architektenhonorarrecht: Obwohl das Honorar grundsätzlich verhandelbar ist, setzt die HOAI verbindliche Höchst- und Mindestsätze für Architektenleistungen. Wird gegen diese Sätze verstoßen, bleibt der Vertrag wirksam, jedoch wird die unwirksame Honorarvereinbarung durch die Vorgaben der HOAI ersetzt.
Architektenhaftpflichtrecht: Behandelt die Haftungsfragen, wenn es um Fehler in der Planung oder Bauüberwachung geht. Hier wird geregelt, wann und in welchem Umfang ein Architekt für Schäden haftet. Anspruchsteller ist in der Regel der Bauherr, wobei auch ausführende Unternehmen oder andere Fachplaner beteiligt sein können.
Architektenurheberrecht: Schützt die geistig-gestalterischen Leistungen eines Architekten, sofern diese über eine rein funktionale Planung hinausgehen. Der Architekt kann in solchen Fällen urheberrechtlichen Schutz für seine Entwürfe beanspruchen.
Architektenberufsrecht: Das Standesrecht der Architekten, das in den Architektengesetzen der Bundesländer verankert ist. Es regelt die Zulassung zum Beruf und die Ausübung der Berufspflichten. Die Architektenkammern gestalten diese Grundsätze durch Satzungen und Richtlinien weiter aus, etwa hinsichtlich der Werbung, die Architekten betreiben dürfen.
Das Architektenrecht stellt sicher, dass sowohl die Qualität der Leistungen als auch die Rechte der Architekten gewahrt bleiben. Es bietet einen rechtlichen Rahmen, der den Architekten die notwendige Sicherheit in ihrer beruflichen Praxis gibt und gleichzeitig die Interessen der Auftraggeber schützt.
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