Was versteht man unter ...

Bauen ist ein komplexes Thema. Schnell begegnen einem beim Hausbau oder auch beim Hauskauf Fachbegriffe die man vielleicht schon mal gehört hat, deren Bedeutung und Auswirkung jedoch in vielen Fällen zumindest im Halbdunkel liegen.

Wenn man nicht gerade Bauprofi ist und sich, sozusagen als Laie in Sachen Hausbau, den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchte, ist es bisweilen schwierig in bestimmten (Detail-) Fragen die richtige Entscheidung zu treffen. Mit dem entsprechenden Fachwissen zum Thema Bauen, Hausbau, Hauskauf, Fertighäuser fällt es leichter, die Vorteile und Nachteile (z.B. in Bezug auf Kosten, Technik, Material oder Qualität) gegeneinander abzuwägen um so das optimale Ergebnis zu erzielen. Auch wenn Ihr Fachberater Sie bestmöglich und umfassend über Pro und Contra der einzelnen Aspekte aufklärt – die Entscheidung treffen Sie selbst.

In unserem Baulexikon haben wir Ihnen die wichtigsten Vokabeln und Fachbegriffe aus dem Baubereich (Fertighaus und Massivhaus) inkl. Erklärung zusammengestellt, um Sie bei der Frage "worauf man beim Hausbau (oder Hauskauf) achten sollte", mit dem entsprechenden Know-how zu unterstützen.

Ausschreibung

 

Die Ausschreibung ist ein zentraler Bestandteil im Bauwesen und bezeichnet den formellen Prozess, bei dem ein Bauherr oder Auftraggeber die geplanten Bauleistungen öffentlich oder beschränkt bekannt macht, um Angebote von potenziellen Auftragnehmern, wie Bauunternehmen oder Handwerksbetrieben, einzuholen. Ziel der Ausschreibung ist es, den bestmöglichen Anbieter für die geplanten Bauleistungen hinsichtlich Preis, Qualität und Termintreue zu finden.

Ein wesentlicher rechtlicher Rahmen für Ausschreibungen im Bauwesen ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Die VOB regelt die Durchführung der Ausschreibungen, die Vergabe von Bauaufträgen und die Abwicklung von Bauverträgen, insbesondere bei öffentlichen Bauvorhaben.

Ablauf einer Ausschreibung nach VOB:

  1. Erstellung der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibung beginnt mit der detaillierten Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, die alle relevanten Informationen zum Bauprojekt enthalten. Dazu gehören LeistungsverzeichnissePlänetechnische Spezifikationen sowie die Vertragsbedingungen. Die VOB fordert, dass diese Unterlagen klar und vollständig formuliert sind, um Missverständnisse zu vermeiden.

  2. Veröffentlichung der Ausschreibung: Die Ausschreibung kann je nach Projekt entweder öffentlichbeschränkt(eingeladene Unternehmen) oder freihändig (direkte Vergabe ohne öffentliche Bekanntmachung) durchgeführt werden. Die VOB definiert die verschiedenen Ausschreibungsformen und die Bedingungen, unter denen sie angewendet werden können. Öffentliche Ausschreibungen werden in der Regel in speziellen Vergabeportalen oder Fachzeitschriften veröffentlicht.

  3. Angebotsphase: Nach der Veröffentlichung haben interessierte Unternehmen eine festgelegte Frist, um ihre Angebote einzureichen. Diese Angebote enthalten die Preisvorstellungen und die geplante Ausführung der Arbeiten. Die VOB legt fest, wie diese Angebote zu erstellen sind und welche Informationen sie enthalten müssen.

  4. Prüfung und Wertung der Angebote: Nach Ablauf der Angebotsfrist prüft der Auftraggeber die eingegangenen Angebote gemäß den Vorgaben der VOB auf VollständigkeitPlausibilität und Wirtschaftlichkeit. Neben dem Preis spielen auch Qualitätsaspekte, Erfahrungen des Bieters und die Einhaltung der technischen Anforderungen eine Rolle bei der Bewertung.

  5. Vergabe der Bauleistungen: Auf Grundlage der Angebotsbewertung entscheidet der Auftraggeber, welchem Unternehmen der Auftrag erteilt wird. Der Zuschlag wird dem ausgewählten Bieter erteilt, woraufhin der Vertrag geschlossen wird und die Bauarbeiten beginnen können. Die VOB stellt sicher, dass dieser Prozess transparent und rechtssicher abläuft.

Arten der Ausschreibung nach VOB:

  • Öffentliche Ausschreibung: Jeder geeignete Bieter kann ein Angebot einreichen. Diese Form wird häufig bei öffentlichen Bauvorhaben angewendet und ist gemäß VOB die Standardmethode.
  • Beschränkte Ausschreibung: Nur eine ausgewählte Gruppe von Unternehmen wird zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Diese Ausschreibungsart wird nach VOB verwendet, wenn spezialisierte Fachkenntnisse erforderlich sind oder der Aufwand für eine öffentliche Ausschreibung unverhältnismäßig wäre.
  • Freihändige Vergabe: Der Auftraggeber wählt ohne förmliche Ausschreibung direkt ein Unternehmen aus. Diese Form ist nach VOB nur in Ausnahmefällen zulässig, etwa bei besonders dringenden Aufträgen.

Die VOB stellt somit sicher, dass Ausschreibungen im Bauwesen nach klaren, fairen und rechtlich abgesicherten Kriterien durchgeführt werden. Dies gewährleistet Transparenz und Wettbewerb und schützt die Interessen aller beteiligten Parteien.

 

Zurück

Jetzt kostenloses Erstinformations-Paket bestellen

Fertighäuser zum Verlieben

Sind Sie bereit für den nächsten Schritt in Richtung Ihres Traumhauses?
Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich Informationen zur Umsetzung Ihres Traumhauses an. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und unterstützen Sie auf Ihrem Weg zum eigenen Zuhause.


Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Kostenloses Info-Paket & Katalog sichern!

Ihr Weg zum Traumhaus beginnt hier: Sichern Sie sich Ihr kostenloses Paket mit dem Kundenmagazin „Schöne Häuser“ und unserem brandneuen Einfamilienhaus-Katalog. Lassen Sie sich unverbindlich inspirieren und informieren.