Was versteht man unter ...

Bauen ist ein komplexes Thema. Schnell begegnen einem beim Hausbau oder auch beim Hauskauf Fachbegriffe die man vielleicht schon mal gehört hat, deren Bedeutung und Auswirkung jedoch in vielen Fällen zumindest im Halbdunkel liegen.

Wenn man nicht gerade Bauprofi ist und sich, sozusagen als Laie in Sachen Hausbau, den Traum vom Eigenheim verwirklichen möchte, ist es bisweilen schwierig in bestimmten (Detail-) Fragen die richtige Entscheidung zu treffen. Mit dem entsprechenden Fachwissen zum Thema Bauen, Hausbau, Hauskauf, Fertighäuser fällt es leichter, die Vorteile und Nachteile (z.B. in Bezug auf Kosten, Technik, Material oder Qualität) gegeneinander abzuwägen um so das optimale Ergebnis zu erzielen. Auch wenn Ihr Fachberater Sie bestmöglich und umfassend über Pro und Contra der einzelnen Aspekte aufklärt – die Entscheidung treffen Sie selbst.

In unserem Baulexikon haben wir Ihnen die wichtigsten Vokabeln und Fachbegriffe aus dem Baubereich (Fertighaus und Massivhaus) inkl. Erklärung zusammengestellt, um Sie bei der Frage "worauf man beim Hausbau (oder Hauskauf) achten sollte", mit dem entsprechenden Know-how zu unterstützen.

Grundstück

 

Die umgangssprachliche Regel "Erst der Bauplatz, dann das Haus" sollte eingehalten werden. Wer auf der Suche nach einem geeignetem Grundstück bislang noch glücklos war, findet allerdings in vielen Fällen auch Hilfe und Unterstützung bei den Bauberatern des Fertighausherstellers GUSSEK HAUS.

Sie sind ihren Bauherren auf Wunsch bei der Suche nach dem passenden Grundstück behilflich. Ist der Grundstückskauf notariell beurkundet, die Auflassungsvormerkung, also die zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück gerichtete Vormerkung im Grundbuch erledigt und möglichst auch die Finanzierung gesichert, steht das Fundament für den Hausbau. Für den Fall, dass der Grundstückskauf nicht rechtzeitig unter Dach und Fach gekommen ist oder die Förderung nicht genehmigt wurde, sollten sich Bauherren ein kostenloses Rücktrittsrecht im Vertrag mit dem Anbieter einräumen lassen. Für die BDF-Mitglieder wie GUSSEK ist dies selbstverständlich.

 

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